Do, 05.05.2022

09:00 - 11:00

Vor Ort

Raum B


ISO 50005:2021 - Optionen einer Nachweiserbringung

Die ISO 50005:2021 dient als Leitfaden zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS). Die politische Relevanz der ISO 50005:2021 zeigt sich unter anderem darin, dass die Erfüllung der Anforderungen aus Level 3 eine der möglichen Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ist.

Aktuell besitzt die Norm einen Leitfadencharakter, weshalb sich generell die Frage stellt, welche Optionen einer Nachweiserbringung in Frage kommen, um eine Einführung der ISO 50005 zu belegen.

Anhand verschiedener Impulsvorträge wird der aktuelle Stand der gesetzlichen Verankerung der ISO 50005:2021, sowie die Frage eine möglichen Nachweiserbringung zur Erfüllung einzelner Levels der ISO 50005:2021 vorgestellt. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsam erste Lösungswege und diskutieren folgende Fragen:

  1. Vom Leitfaden zur Zertifizierung – Wie kann eine Nachweiserbringung der ISO 50005 erfolgen?
  2. Parallelen im Vollzug – Welche Instanzen bieten sich zur Prüfung der Umsetzung der ISO 50005 an?
  3. Kapazitäten und Dopplungen – Kann die Nachweiserbringung und deren Überprüfung verschiedener gesetzlicher Anforderungen vereinheitlicht werden?
  4. Formen der Nachweiserbringung – Vor- und Nachteile
  5. Pro und Contra einer Nachweiserbringung bei freiwilliger Umsetzung

 

  • Arqum GmbH
  • Umweltbundesamt (UBA)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
      • Moderation
        Philipp Poferl

        Arqum GmbH, Bereichsleiter International - Senior Projektleiter

      • Begrüßung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Politische Entwicklungen bei der Verbreitung und Verankerung von Energiemanagementsystemen
        Dr. Roland Kube

        Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referent, IIB2 (Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe)

      • ISO 50005:2021 Energiemanagementsysteme - Leitfaden für eine phasenweise Umsetzung Ansatzpunkte der gesetzlichen Verankerung der ISO 50005 im Energierecht
        Merle Nöhre

        Arqum GmbH, Projektleiterin

      • Michael Küper

        PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwalt

      • Impuls: Ist eine einheitliche Regelung der Nachweiserbringung eine Voraussetzung einer erfolgreichen Verbreitung der Norm?
        Philipp Leinfelder

        Arqum GmbH, Stv. Geschäftsführer

      • Impuls: Nachweiserbringung im Rahmen der BECV
        Gizem Türhan

        Umweltbundesamt (UBA), Technische Sachbearbeiterin

      • Moderation
        Philipp Poferl

        Arqum GmbH, Bereichsleiter International - Senior Projektleiter

      • Begrüßung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Politische Entwicklungen bei der Verbreitung und Verankerung von Energiemanagementsystemen
        Dr. Roland Kube

        Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referent, IIB2 (Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe)

      • ISO 50005:2021 Energiemanagementsysteme - Leitfaden für eine phasenweise Umsetzung Ansatzpunkte der gesetzlichen Verankerung der ISO 50005 im Energierecht
        Merle Nöhre

        Arqum GmbH, Projektleiterin

      • Michael Küper

        PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Rechtsanwalt

      • Impuls: Ist eine einheitliche Regelung der Nachweiserbringung eine Voraussetzung einer erfolgreichen Verbreitung der Norm?
        Philipp Leinfelder

        Arqum GmbH, Stv. Geschäftsführer

      • Impuls: Nachweiserbringung im Rahmen der BECV
        Gizem Türhan

        Umweltbundesamt (UBA), Technische Sachbearbeiterin


      Energietage-Event #4.05

      Inhaltliche Fragen an:

      Philipp Leinfelder, philipp.leinfelder@arqum.de

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