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BENE II setzt die erfolgreiche Umweltförderung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), fort. Das Programmvolumen beträgt insgesamt 525 Mio. EURO und erhöht sich gegenüber dem Vorgängerprogramm um 80 %. BENE II stellt bis Ende 2029 Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Das Förderprogramm trägt somit zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur Berlins bei. Mit den Berliner Beratungsinitiativen für Energieeffizienz und Klimaschutz – Berliner Energieagentur, Berliner Regenwasseragentur und Koordinierungsstelle für Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb - wollen wir konkrete Anknüpfungspunkte für die BENE II Förderung eruieren und Projektideen identifizieren.
Sie suchen Lösungen, wie Sie Ihr Unternehmen energetisch sicher für die Zukunft aufstellen? Und mit Ihrem Unternehmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten?
Das ist keine leichte Aufgabe, gerade für produzierende Unternehmen. Das Förderprogramm "Transformationskonzept" der BAFA bietet hierfür Rahmen und Lösungen. In einem dreistufigen Verfahren wird auf Basis einer Ist-Analyse ein detailliertes Energiekonzept erarbeitet. Aus diesem wir als dritter Schritt eine konkrete Roadmap entwickelt. Wie das aussehen könnte und was es für Ihr Unternehmen bedeuten kann, erläutern wir anhand des Beispiels eines Stadtwerks
Ein Drittel der Gebäude in Deutschland sind den Effizienzklassen G und H zuzurechnen. Sie auf klimaziel-kompatibles Niveau zu sanieren, würde knapp die Hälfte der in deutschen Wohngebäuden anfallenden Treibhausgasemissionen reduzieren. Deshalb schlagen sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung in ihrem im Juli 2022 vorgelegten Sofortprogramm vor, Mindestenergiestandards für Bestandsgebäude einzuführen. Da insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen vorwiegend in alten, unsanierten Gebäuden leben, können Mindestenergiestandards zu einer Senkung der Energie- und Wohnkosten beitragen. Dies gilt jedoch nur, wenn eine Einführung durch entsprechende sozialverträgliche Rahmenbedingungen begleitet wird. Im Mietwohnungsbereich betrifft dies vor allem die Modernisierungsumlage, bisher werden durch die Umlage in der Regel einseitig Mieter:innen belastet. Aber auch für einkommensarme Eigentümer:innen muss eine soziale Ausgestaltung, z.B. durch Förderung, sichergestellt werden.